Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Verden – 9
Js 213/63 –
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Verden
/Aller, den 28. 3. 1963
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An das
Amtsgericht – Jugendschöffengericht –
in
Sulingen
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A
n k l a g e s c h r i f t ==================
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Der
Martin [ M i t c h e l l ] , geb. am
28. 7. 1946 in Berlin zur Zeit in den Betheler Zweiganstalten
in Freistatt, ledig, staatenlos, straffällig
geworden,
Vormund:
Jugendamt des Bezirksamts Reinickendorf v. Berlin,
Berlin-Wittenau, Eichborndamm 219-234,
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wird angeklagt,
am 5. September 1962 in Rengshausen im
Burschenheim "Beiserhaus"
bei vorhandener
Verstandes– und Willensreife
dem Gruppenerzieher
Schmidt das Fahrrad aus dem Flur des Werk- stattgebäudes,
in welchen er mittels einer Leiter durch ein Fenster
eingestiegen war, gestohlen zu haben.
Verbrechen, strafbar
nach §§ 242, 243 Abs.I Nr.2 StGB, §§
1,3/Jgg.
Beweismaterial: Geständnis des
Angeschuldigten
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Wesentliches
Ergebnis der Ermittlungen
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Der
Angeschuldigte befindet sich seit dem 9. Lebensjahr
in Heimerziehung [ sic
]. Er ist jetzt in Freistatt untergebracht. Im September 1962
war er im Beiserhaus in Rengshausen unterge- bracht. Von hier
floh er. Zur Durchführung der Flucht stahl er das Fahrrad
auf oben beschriebene Weise.
Der Angeschuldigte ist
geständig.
Ich
beantrage:
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Eröffnung
des Hauptverfahren vor dem Jugendschöffengericht in
Sulingen.
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gez.
Stoll
(STOLL) Staatsanwalt
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