Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
Anforderung
von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Verden
(Niedersachsen)
eines aktuellen Führungsberichts
von der Leitung der Betheler Zweiganstalten in Freistatt
betreffend
den seit dem 11. Februar 1963 in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor
internierten
"Fürsorgezögling"
/ "Fürsorgehäftling"
/ "Arbeitszwanghäftling"
Martin Mitchell,
sobald wie möglich an das Landgericht
Sulingen zu senden (Datum
16.04.1963).
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Die Nutzung eckiger Klammern für spezifische Zwecke ist international: eckige Klammern werden benutzt um zu kennzeichnen, dass ein Wort oder einText so eingeklammert, nicht im zitierten oder reproduzierten Original vorhanden ist, aber zur besseren Erklärung hinzugefügt worden ist. »Das Symbol "sic" kommt aus dem Lateinischen und nach Aussage des DUDEN bedeutet "so, ebenso; wirklich so ! (mit Bezug auf etwas Vorangegangenes, das in dieser [falschen] Form gelesen oder gehört worden ist)".« Das hier in eckigen Klammern gesetzte Wort, steht genau so in diesem vom DUDEN zitierten Text. Zur Hervorhebung – fette, kursive und farbige Schrift vom hiesigen Webseitenbetreiber hinzugefügt. Das Original oder die Durchschrift der jeweilig hier aufgeführten Reproduktion der Freistätter “Fürsorgeakte” entnommenen Dokumente, wird auch demnächst eingescannt und hier als php-file abgebildet werden. |